Umwelt & Energie

Die natürlichen Ressourcen sind nicht unbegrenzt verfügbar. Sie zu bewahren ist Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen. Die Wirtschaft hat dabei eine Vorbildfunktion. Die Stahlindustrie stellt sich ihrer besonderen Verantwortung erfolgreich und auf vielfältige Weise - im Umweltschutz, beim Energie sparen und durch nachhaltiges Wirtschaften.

Umwelt- und energiepolitische Fragestellungen sind Alltag in jedem Stahlunternehmen. Hier finden Sie die Positionen der Stahlindustrie in Deutschland dazu. Stahl ist ein nachhaltiger Werkstoff. Warum - das erklären wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten.

Umweltpolitik

Die Stahlindustrie betreibt auf vielfältige Weise aktiven Umweltschutz. Sie geht sorgsam mit natürlichen Ressourcen um und setzt in der Produktion auf umweltschonende Verfahren. Stahl ist zudem ein Werkstoff, der verlustfrei recycelt werden kann.

10-Punkte-Papier zur künftigen Wertstofferfassung

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG vom 24.02.2012 erlaubt auch die Wertstofferfassung künftig neu zu regeln. In einem gemeinsamen Papier haben die Wirtschaftsvereinigung Stahl und führende Wirtschaftsverbände hierzu Vorschläge vorgelegt. Wichtig ist es dabei vor allem auf den mit der Verpackungsverordnung erreichten Strukturen aufzusetzen und diese im Sinne einer nachhaltigen Ressourcennutzung weiter zu entwickeln.
10-Punkte-Papier / PM der Arbeitsgemeinschaft 20.02.13


EU-Abfall-Ende-Verordnung für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott

Die Verordnung (EU) Nr. 333/2011 des Rates vom 31. März 2011 mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Schrott gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind, wird am 
9. Oktober 2011 gültig (Link zur Verordnung).

In dem von bdguss, BDSV, bvse und WV Stahl am 22. September 2011 in Düsseldorf gemeinsam ausgerichteten Workshop wurden dazu folgende Inhalte behandelt:

• Regelungen der EU-Abfall-Ende-Verordnung
• Nationale Implementierung und behördlicher Vollzug
• Anforderungen nach REACh bei erreichtem Abfall-Ende
• Umgang mit dem „Abfall-Ende“ in der Praxis

Ausgehend von einer kurzen Vorstellung der Hintergründe und des wesentlichen Verordnungsinhaltes wurden im Rahmen des Workshops vor allem Fragen der nationalen Umsetzung bzw. der Anwendung in der betrieblichen Praxis erörtert. Hierzu standen den Teilnehmern des Workshops hochrangige Vertreter der in Deutschland zuständigen Behörden zur Verfügung:

Statement (BDSV und bvse)

Das vorzeitige „Ende der Abfalleigenschaften“ für
Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrotte (Dr.-Ing. Alexander Janz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Abfallende - was dann? (Dr. Klaus Haas, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)


Ressourceneffizienz - Gute Argumente für Stahl

Die Stahlindustrie trägt auf zwei Wegen zum effizienten Umgang mit den natürlichen Ressourcen bei: bei der Herstellung von Stahl und durch Einsparung von Ressourcen bei der Verwendung des Produktes Stahl. Der Bericht gibt einen Überblick über den erreichten Stand und mögliche Zukunftstechnologien. Die Auseinandersetzung mit dem Thema führt letztlich zu einem klaren Votum für den Werkstoff Stahl.

      Ressourceneffizienz - Gute Argumente für Stahl

      Steel - Best Choice for efficiency of resources

Neue Luftreinhaltestrategie im Rahmen des "Clean Air For Europe"-Prozesses

Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRPR)

Die für 2005 einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte für PM10 können vor allem bezüglich der zulässigen Anzahl von 35 Überschreitungen desTagesmittelwertes vielerorts in der EU nicht eingehalten werden. Die Richtlinie über Luftqualität gehört zu den wesentlichen Bestandteilen der thematischen Strategie gegen die Luftverschmutzung aus 2005 (IP/05/1170), mit der die Kommission ehrgeizige Luftqualitätsziele bis 2020 gesetzt hat. Erwartungsgemäß sind erstmals verbindliche Werte für Feinstaub (PM2,5) vorgesehen.


Die wesentlichen Elemente lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Reduzierung der Feinstaubkonzentrationen PM 2,5


-    Für Feinstaub gilt in der ersten Stufe ab 2010 zunächst ein PM2,5-
     Zielwert von 25 μg/m³. Dieser ist dann ab 2015 als Grenzwert verbindlich einzuhalten.

-    In einer zweiten Stufe ist dann ab 2020 ein Grenzwert von 20 μg/m³
     vorgesehen. Die zweite Stufe soll in 2013 unter Berücksichtigung
     neuer Erkenntnisse zu Gesundheits- und Umweltauswirkungen, zum
     technisch Machbaren sowie zu den Erfahrungen aus den Mitgliedsstaaten
     durch die Kommission überprüft werden.

-    Zusätzlich soll die PM2,5-Exposition in städtischen Gebieten bis
     2020 im Vergleich zu 2010 um durchschnittlich 20% gesenkt werden
     (gestaffeltes Reduktionsziel abhängig vom Ausgangswert). 

PM10 

Für PM10 bleibt die bisherige Regelung erhalten. Das heißt, der PM10-Grenzwert beträgt im Tagesmittel 50 μg/m³ und darf höchstens 35 mal pro Jahr überschritten werden. Der PM10-Grenzwert im Jahresdurchschnitt beträgt 40 μg/m³.

Die Kommission weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass mit der neuen Richtlinie die geltenden Luftqualitätsvorgaben für PM10 nicht geändert werden. Den Mitgliedstaaten würde aber mehr Flexibilität in Überschreitungsgebieten eingeräumt. Hierdurch wird berücksichtigt, dass 26 der 27 EU-Mitgliedstaaten derzeit zumindest in Teilgebieten Probleme mit der Einhaltung der PM10-Grenzwerte haben. Der Kompromiss sieht vor, dass die Fristen für die Einhaltung der Grenzwerte um bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie (also bis ca. Mitte 2011) hinausgezögert werden können. Die Mitgliedstaaten müssen hierzu allerdings nachweisen, dass sie die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, wie die Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vollständig umgesetzt und alle zweckdienlichen Maßnahmen zur Reduzierung ergriffen haben. Die Richtlinie enthält eine Liste der dafür in Frage kommenden Maßnahmen. 

Die nationale Umsetzung der Richtlinie muss bis zum 11. Juni 2010 erfolgen. Bis zum 1. Januar 2009 soll außerdem sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl an PM2,5-Messstationen in städtischen Gebieten zur Verfügung steht.

Im Rahmen der globalen Nachverfolgung von Schadstoffemissionen wird das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR: European Pollution Release and Transfer Register) als Nachfolger des Europäischen Schadstoffemissionsregisters EPER geschaffen. Die rechtliche Basis bildet die Verordnung EG 166/2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstoff-freisetzungs- und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates.

Neben der Erweiterung der Parameterliste gegenüber EPER umfasst das PRTR nun Berichtspflichten zur Freisetzung von Schadstoffen als Emissionen in Luft, Wasser und Boden. In Deutschland ist die nationale Umsetzung der Verordnung erfolgt. Hierzu wurden ein Vertragsgesetz sowie ein Aus- und Durchführungsgesetz neu geschaffen und die 11. BImSchV angepasst. Weitere Informationen sind auf der nationalen Internetseite zum PRTR (www.prtr.de) zum Download bereitgestellt.
 

Nutzung von Nebenprodukten und Verwertung zum Ressourcenschutz

Außer dem Hauptprodukt Stahl werden in der Stahlindustrie eine große Anzahl von Nebenprodukten gezielt hergestellt und vermarktet, z. B. Hüttensand. Zur Verwendung solcher mineralischen Stoffe oder anderer Nebenprodukte bestehen technische und rechtliche Regelungen. Zusätzlich werden auch Abfälle aus den Produktionsprozessen möglichst einer Verwertung zugeführt.

Trotz intensivster Bemühungen ist die Stahlindustrie jedoch auf die Deponierung unvermeidbarer Massenabfälle angewiesen. Spezifische Regelungen für Monodeponien sind daher überlebensnotwendig für die möglichst umweltfreundliche Stahlprodutkion am Standort Deutschland. Auf Deponien können diese Stoffe jedoch teilweise auch verwertet werden. >>>Mehr 

Neue EU-Chemikalienpolitik

Am 1. Juni 2007 trat die REACH-Verordnung, das neue europäische Chemikalienrecht, in Kraft. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe).

REACH wendet sich an Hersteller, Importeure und Verwender von Stoffen und damit auch an die Stahlindustrie. Die Mehrzahl der von der Stahlindustrie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingebrachten Anliegen sind in die REACH-Verordnung aufgenommen worden. Es konnten unter anderem Ausnahmen für Eisenerz, Mineralien, Kohle, Koks und Kalkstein erreicht werden. Eisen unterliegt der REACH-Verordnung. >>>Mehr
 

Energie- und Klimapolitik

Die Stahlindustrie ist eine energieintensive Industrie. Sie ist ständig bestrebt, ihre Energieeffizienz und ihre CO2-Emissionen zu optimieren, ist aber zugleich in hohem Maße auf wettbewerbsfähige Energiekosten angewiesen. Dafür müssen die politischen Rahmenbedingungen richtig ausgestaltet werden >>>weiter

 

CO2-Monitoring-Fortschrittsberichte

Die Stahlindustrie in Deutschland hat ihre spezifischen CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 11,3 % von 1,59 t CO2/t Rohstahl auf 1,39 t CO2/t Rohstahl in 2010 verringert.
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Emissionsrechtehandel

Fachübergreifende Themen

Produktregelungen und Stoffverbote in der Stahlindustrie

Stoffverbote und -beschränkungen sind heute zunehmend in immer mehr Produkt-
regelungen auf europäischer Ebene enthalten. Zwei Beispiele hierfür sind die Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge (ELV) sowie die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). >>>mehr