Bitte beachten Sie:
Ab sofort sind alle Forschungsanträge, die bei der FOSTA eingereicht werden, unabhängig vom Fördermittelgeber (Stiftung Stahlanwendungsforschung, AiF, u.a.) nach AiF-Antragsvorlage zu erstellen und zu folgenden Terminen bei der FOSTA vorzulegen:
01. Mai und 01. November
Die Vorlage von KmU-Kurzstudien ist weiterhin an keinen Vorlagetermin gebunden.
Die FOSTA ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungs-vereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF) und beteiligt sich an der Förderung der Forschung und Entwicklung zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen.
Informationen zum Antrag (der wie oben genannt auch für andere FOSTA Anträge gilt) und zur Abrechnung (die ebenfalls auch für andere FOSTA Anträge gilt) finden Sie hier...
Der Antrag umfasst:
ZUTECH Anträge
müssen aufgrund der Zeitspanne zwischen o.g. Terminen und der Einreichung bei der AiF noch nicht komplett sein, müssen aber folgenden Mindestinhalt erfüllen:


Die FOSTA kann Fördermittel bei der Stiftung Stahlanwendungsforschung beantragen. Der Forschungsantrag ist, wie o.g., im AiF Format zu stellen:
- Kurzbeschreibung zum Forschungsantrag mit max. 6 Seiten,
- Ausführliche Beschreibung zum Forschungsantrag,
- ANDAT Formblätter und ANDAT Datei
- Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache (jeweils max. 1 Seite)
- Titel in deutscher und englischer Sprache
Für Verträge, die vor 2009 mit der Stiftung Stahlanwendung abgeschlossen wurden, gelten noch folgende Abrechnungsformulare:
Für Verträge ab Juli 2003:
Abrechnungsunterlagen neu (ab 06.2003)
Für Verträge vor Juli 2003:
Abrechnungsunterlagen alt (vor 06.2003)
Alle Verträge ab 2009 werden in den Formularen der AiF abgerechnet.

Zur kurzfristigen Förderung von Forschungsideen für kleine und mittlere Unternehmen, bietet die FOSTA sogenannte
KmU-Kurzstudien an.
Die Konditionen sind wie folgt:
1. Beteiligte: Eine Forschungsstelle, mindestens zwei Industrieunternehmen, davon ein KMU nach AiF-Definition.
2. Die Fördersumme kann maximal 50% der Gesamtkosten betragen und darf 15.000 € nicht überschreiten. Bei einer Gesamtsumme von 20.000 € wären also max. 10.000 € Förderung möglich, bei 30.000 € Gesamtkosten maximal 15.000 € Förderung.
3. Die Laufzeit der Studie sollte 6 Monate nicht überschreiten.
4. Der Antragsumfang beträgt eine DIN A4-Seite mit Nennung der Problemstellung, des Lösungsweges, der Partner und der geplanten Finanzierung.
5. Die Förderung geht an die Forschungsstelle, die Leistungen der Industrie können in Bar- und/oder Sachmitteln erbracht werden.
6. Die Beurteilung erfolgt kurzfristig, die Mittelzusage ebenfalls (4-6 Wochen von Antragstellung bis Laufzeitbeginn).
7. Das Thema sollte übergreifenden Charakter haben, allerdings nicht mit dem Anspruch, ein großes Forschungsvorhaben (Laufzeit 2 Jahre und mehr) durchzuführen.
8. Es erfolgen mindestens 2 Sitzungen eines Arbeitskreises zur Vorstellung der geplanten und durchgeführten Arbeiten.
9. Für den Arbeitskreis können von allen Mitgliedern der FOSTA zusätzliche Teilnehmer benannt werden.
10. Es wird ein Abschlussbericht erstellt und veröffentlicht.
11. Die Abrechnung erfolgt wie bei regulären FOSTA Vorhaben.
Die Einreichung ist jederzeit möglich. Die Anzahl der Studien pro Jahr ist allerdings begrenzt. Es wird daher empfohlen, vor Einreichung mit der Geschäftsführung der FOSTA Kontakt aufzunehmen.
Die Antragstellung wird nach dem Kurzantragsverfahren der
Forschungsveinigung Schweißen und verwandte Verfahren e. V. des DVS
durchgeführt.
Anträge sind direkt an diese zu richten.
Die "Hinweise zur Erstellung von Kurzanträgen" finden Sie hier.