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Neuregelung des Ökosteuer-Rabatts

17.07.2012

Die Bundesregierung hat sich auf eine Neuregelung des Ökosteuer-Rabatts für energieintensive Unternehmen geeinigt. Danach muss die Industrie, um den Rabatt zu bekommen, zwar „allgemeine Effizienzsteigerungen“ in Höhe von 1,3 % nachweisen. Eine Effizienznachweispflicht für einzelne Unternehmen, für die sich Finanz- und Umweltministerium eingesetzt hatten, wird es aber nicht geben. (FTD 17.07.12)



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