Neuregelung des Ökosteuer-Rabatts
17.07.2012
Die Bundesregierung hat sich auf eine Neuregelung des Ökosteuer-Rabatts für energieintensive Unternehmen geeinigt. Danach muss die Industrie, um den Rabatt zu bekommen, zwar „allgemeine Effizienzsteigerungen“ in Höhe von 1,3 % nachweisen. Eine Effizienznachweispflicht für einzelne Unternehmen, für die sich Finanz- und Umweltministerium eingesetzt hatten, wird es aber nicht geben.
(FTD 17.07.12)