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Vermeidungs- und Recyclingstrategie der EG Kommission

Mit Datum vom 27.05.2003 hat die Europäische Kommission die Mitteilung über "Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling" herausgegeben.

Am 21.12.2005 wurden die endgültigen Strategiepapiere nun von der Kommission beschlossen. Gleichzeitig mit den Strategien wurde auch ein Vorschlag zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie veröffentlicht. 

Mit Datum vom 22.11.2008 wurde die revidierte Richtlinie 2008/98/56 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die nationale Umsetzung muss innerhalb von 24 Monaten erfolgen.

In Deutschland wird dazu das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geändert. Dies wurde vom BMU bereits bestätigt.

 

Die Stellungngahme des BMU und von Minister Gabriel in der Presse trägt den Titel "Abfallwirtschaft wird auf Klimaschutz und Ressourcenschonung ausgerichtet" zusätzlich wird auf die 'wichtige Rolle' der deutschen Ratspräsidentschaft hingewiesen. Gabriel: "Nach über zwei Jahren intensiver Diskussionen zwischen den Mitgliedsstaaten, der EU-Kommission und dem Europaparlament ist es gelungen, eine neue Rechtsgrundlage für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abfallpolitik zu schaffen. Die neue Richtlinie legt die Grundlage für einen verbesserten Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz in der Abfallwirtschaft."

 

Im folgenden sind die vom BMU für unseren Interessenbereich relevanten Kernelemente dargestellt:

 

"Die Abfallvermeidung - das oberste Ziel moderner Abfallpolitik - wird verstärkt. Wesentliche Instrumente sind dabei der neue Grundsatz der Produktverantwortung sowie Abfallvermeidungsprogramme. Darüber hinaus erhält die EU-Kommission das Mandat, weitere Instrumente für die Abfallvermeidung zu entwickeln.

 

Auch das Recycling wird verstärkt. Neben umfassenden Regelungen zur Sicherstellung von umweltverträglichen Recyclingverfahren und Verpflichtungen zur Getrennthaltung von Recyclingmaterialien wird die Richtlinie erstmals auch Recyclingquoten im Bereich von Papier, Glas, Metall und Kunststoffen (50 % bis 2020) sowie für Bau- und Abbruchabfälle (70 % bis 2020) nennen.

 

Zugleich wird die Bioabfallverwertung durch eine eigenständige Regelung gestärkt. Die Kommission soll - mit Blick auf die Erarbeitung einer eigenständigen Richtlinie - die Potentiale einer Behandlung von Bioabfällen untersuchen und Vorgaben für die Behandlung von Bioabfällen und Qualitätsstandards für Komposte und Gärrückstände erarbeiten.

 

Zudem wird der Abfallbegriff präzisiert. Es wird zum einen europarechtlich sichergestellt, dass der Abfallbegriff auf bewegliche Sachen fokussiert wird. Darüber hinaus werden verbindliche Regelungen für die Abgrenzung zwischen Abfällen und Nebenprodukten und das Ende der Abfalleigenschaft geschaffen. Die neuen Regelungen schaffen die Grundlage für eine verbesserte Akzeptanz von hochwertigen Recyclingprodukten.

 

Die lange umstrittene Abgrenzung zwischen der energetischen Verwertung und der Beseitigung von Abfällen wird klar umrissen. Im Sinne der notwendigen Ressourceneffizienz wird der Ersatz von Rohstoffen oder Brennstoffen durch Abfälle zukünftig der entscheidende Maßstab sein. Auch Müllverbrennungsanlagen können als energetische Verwertungsanlagen anerkannt werden - allerdings nur, wenn sie über eine sehr hohe Energieeffizienz von 65 % bei Neuanlagen und 60 % bei Altanlagen verfügen. Damit kann EU-weit zugleich ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden."

 

Von herausragender Bedeutung für die Stahlindustrie sind Regelungen zu Nebenprodukten und zum Ende der Abfalleigenschaft. In Folge werden die Arbeiten zur Registrierung, Bewertung und Zulassung der Nebenprodukte aus der Stahlherstellung gemäß der REACH-Verordnung vorangetrieben. 

 

Anforderungen der Stahlindustrie an die Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie 
Wesentlich sind hierbei Anfang und Ende der Abfalleigenschaft  
 
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Vorschlag zum Recyclingbegriff                                            ...weiter

 

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