


| RISIKOMANAGEMENT |
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Risikomanagement - verstanden als das aktive Steuern von Ereignissen,die das Erreichen der Unternehmensziele beeinflussen - ist seit jeher implizite Aufgabe des unternehmerischen Handelns und somit Bestandteil der Unternehmensführung. Zudem ist die Prüfung seiner Wirksamkeit fest in die interne und externe Prüfungspraxis integriert. Die Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfer geben hierzu regelmäßig Aufschluss. Die Ausgestaltung eines Risikomanagementsystems, die laufende Überprüfung in Hinblick auf seine Wirksamkeit sowie eine transparente Dokumentation sind wichtige Aufgaben im Rahmen des Risikomanagements. Erst durch eine entsprechende Dokumentation wird die notwendige Überprüfung des Risikomanagementsystems seitens Interner Revision, Wirtschaftsprüfer und ggf. des Audit Committees ermöglicht. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems und dessen Dokumentation ist zwar mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Die systematische Aufnahme aller relevanten Risiken und Chancen sowie deren Bewertung und Steuerung führt jedoch zu einem erhöhten Maß an Sicherheit und Transparenz im Unternehmen. Ein funktionierendes Risikomanagementsystem wird damit den Unternehmenserfolg nachhaltig positiv beeinflussen.
Seit einigen Jahren gibt es eine Reihe gesetzlicher Erfordernisse, die ein Risikomanagement zudem formal erforderlich machen. Vorrangig ist hier das in Deutschland zum 01.05.1998 in Kraft getretene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zu nennen. Diese Gesetzesänderung war eine Reaktion auf eine Reihe von Zusammenbrüchen großer Unternehmen. Im Zeitablauf sind weitere Gesetzesänderungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene in Kraft gesetzt worden, die die Transparenz unternehmerischen Handelns verbessern und das Vertrauen von Anlegern und Investoren in die Unternehmensführung sichern sollen.
Neben den gesetzlichen Normierungen hat sich sowohl in der Theorie als auch in der unternehmerischen Praxis zudem ein international anerkannter Standard entwickelt, der bei dem Aufbau und der Prüfung eines Risikomanagementsystems zur Anwendung kommt. Gemeint ist das sog. COSO Enterprise Risk Management (ERM), welches eine systematische und auf alle Unternehmen übertragbare Methodik für den Aufbau und die Prüfung des Risikomanagement bereitstellt. Der vorliegende und aktualisierte Leitfaden (Erstfassung August 1999) greift die aktuellen Entwicklungen bezüglich inter-/nationaler gesetzlicher Erfordernisse und Standards sowie die praktischen Erfahrungen auf. Er ist primär für den Einsatz in Industriebetrieben konzipiert, kann allerdings auch auf andere Branchen übertragen werden. Der Leitfaden soll dem mit Risikomanagement befassten Personenkreis einen möglichst schnellen Überblick über die wesentlichen Aspekte zum Risikomanagement bieten. Im Anhang werden anhand von Checklisten praxisnah und vornehmlich auf die Stahlindustrie und auf deren Belange ausgerichtete Anregungen für den Aufbau und die Prüfung des Risikomanagements gegeben. |







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