Effektiver Handelsschutz ist für die Stahlindustrie unverzichtbar
Die Stahlindustrie in Deutschland trifft zunehmend auf Konkurrenten, denen Standards in Bereichen wie Wettbewerb, Umwelt, Soziales und Schutz geistigen Eigentums fremd sind. Sie sieht sich Drittlandanbietern gegenüber, die erhebliche Marktanteilsgewinne durch unfaire Marktpraktiken anstreben. Daher leiden die deutschen Produzenten seit geraumer Zeit unter einem aggressiven Verdrängungswettbewerb – insbesondere durch China. Aber auch Länder wie die Türkei konzentrieren ihre Importe zunehmend auf den europäischen Markt. Die Flut vor allem von gedumpten Billigmaterial überfordert die Aufnahmefähigkeit des europäischen Stahlmarktes. Trotz wachsender Verluste solcher oftmals staatsgelenkten Stahlunternehmen stiegen die Stahlexporte in den letzten Jahren weiter an.
Kein noch so gut aufgestellter Stahlerzeuger, der in einem marktwirtschaftlichen Umfeld operiert, kann auf Dauer gegen staatlich gestützte – und das heißt insbesondere direkt oder indirekt subventionierte – Konkurrenz bestehen. Es gehört zu den ureigensten Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten, ihrer Industrie Schutz vor unfairen Handelspraktiken von Drittländern zu gewähren.
Unfaire Importe gefährden die europäische Stahlindustrie
Die von der Welthandelsorganisation (WTO) vorgesehenen Instrumente dienen dazu, faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Um sich gegen unfairen Wettbewerb zu wehren, bleibt einzig und allein der Rückgriff auf die von der WTO hierfür vorgesehenen Handelsschutzinstrumente. Dabei geht es nicht um Protektionismus, sondern lediglich um die Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. Nie war ein konsequentes und zeitnahes Vorgehen im Bereich Handelsschutz wichtiger als heute.
Vor allem mit staatseigenen Stahlproduzenten stehen der Stahlindustrie in Deutschland Konkurrenten gegenüber, die nicht unter marktwirtschaftlichen Bedingungen produzieren, die stark subventioniert sind und massiv mit Stahl zu Preisen unter ihren Herstellungskosten auf den Markt drängen. Gegen solche Unternehmen kann auch eine hoch wettbewerbsfähige Stahlindustrie in Deutschland auf Dauer nicht bestehen. Es braucht ein deutliches Korrektiv, das diese Marktverzerrungen ausgleicht. Der Schutz des europäischen Stahlmarktes vor gedumpten bzw. subventionierten Stahlimporten muss jederzeit gegeben sein. Handelsschutzmaßnahmen in der EU wie Antidumping- und Antisubventionsverfahren werden strikt nach den Regeln der WTO durchgeführt. In vielen Fällen reichen sie sogar weit über die Anforderungen der WTO hinaus.
Solange jedoch der Wettbewerb auf den internationalen Märkten verzerrt ist, sind Handelsschutzinstrumente wie Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen als Korrektiv für die Europäische Union unverzichtbar. Die Schutzmaßnahmen müssen im Einklang mit den Regeln der WTO ausgerichtet sein, dafür aber konsequent und effektiv angewendet werden. Handelspolitische Schutzinstrumente können jedoch nur Symptome kurieren, nicht aber die Ursachen bekämpfen. Daher wurde im Rahmen der G20 das globale Stahlforum eingerichtet, das zum Ziel hat, die Verzerrungen auf den globalen Stahlmärkten durch ein international abgestimmtes Vorgehen zu beseitigen.
Was fordert die Stahlindustrie?
- Faire Wettbewerbsbedingungen auf den internationalen Märkten sind eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Transformation in Richtung CO2-Neutralität.
- Der Schutz des europäischen Stahlmarktes vor gedumpten bzw. subventionierten Stahlimporten muss jederzeit gegeben sein. Handelsschutzmaßnahmen in der EU sieht die Stahlindustrie nicht als protektionistisch an, da solche Maßnahmen punktuell Wettbewerbsverzerrungen ausgleichen und strikt nach den Regeln der WTO durchgeführt werden.
- Um die Wirksamkeit von Handelsschutzmaßnahmen sicherzustellen, müssen diese notfalls durch Umgehungsverfahren und Überprüfungen (Reviews) bei ungenügender Höhe des Strafzolls erweitert bzw. angepasst werden.
- Bei zukünftigen AD- und AS-Verfahren müssen die Spielräume des WTO-Rechts voll ausgeschöpft werden. Mögliche Ansatzpunkte dafür sind z.B. das Ausreizen von bestehenden Regeln zum Nachweis von Dumping oder die Zulassung von Gruppenklagen gegen mehrere Länder.
Medieninformationen
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18. Februar 2021 | medieninformation
EU-Handelsstrategie: Wichtiges Signal für mehr handelspolitisches Selbstbewusstsein
Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung zur Neuausrichtung der Handelspolitik veröffentlicht. „Die EU braucht effektive Instrumente, um angemessen auf die veränderten Rahmenbedingungen im internationalen Handel reagieren zu können und ihre Unternehmen vor Marktverzerrungen zu schützen. Dies hat die Europäische Kommission richtig erkannt und in ihrer handelspolitischen Strategie mehr Selbstbewusstsein und Wehrhaftigkeit angekündigt. Die Stahlindustrie […]