WV Stahl

Luftreinhaltung in der Stahlindustrie

Saubere Luft ist ein hohes Gut. Um dieses Gut zu erreichen und zu erhalten stellt die Luftreinhaltung hohe Anforderungen an Genehmigung und Betrieb der Anlagen der Stahlindustrie. Um Mensch und Umwelt vor den schädlichen Einwirkungen von Luftschadstoffen zu schützen, kommen die besten verfügbaren Techniken zur Anwendung, die wirtschaftlich und technisch vertretbar am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind.

Anstrengungen zur Luftreinhaltung in der Stahlindustrie werden kontinuierlich verstärkt

Das Bundesimmissionsschutzgesetz und untergeordnete Verordnungen und Verwaltungsvorschriften bündeln dieses Konzept mit konkreten und ambitionierten Anforderungen und befinden sich in ständiger Erneuerung, um insbesondere auch neue europäische Vorgaben umzusetzen. Die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) definiert in Deutschland den Stand der Technik hinsichtlich von Emissionen in die Luft. Die Vorgaben der TA Luft sorgen auch dafür, dass Immissionswerte und somit Luftqualitätsstandards bei der Genehmigung von Anlagen oder Anlagenänderungen eingehalten werden.

Eingebettet in eine wirksame europäische Luftreinhaltestrategie, die neben der Industrie alle Verursacher wie auch Verkehr, Landwirtschaft, Haushalte und Energieerzeugung im Fokus hat, werden die Anstrengungen der Stahlindustrie zur Luftreinhaltung kontinuierlich verstärkt, um dazu beizutragen, eine Luftqualität in ganz Europa zu erreichen, die „keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat und keine entsprechenden Gefahren verursacht“ (6. Umweltaktionsprogramm der EU).

Die Industrieemissions-Richtlinie (IED) ist EU-weit die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung sowie die Stilllegung bestimmter Industrieanlagen, so auch für den überwiegenden Teil der Stahlindustrie. Die IED folgt mit dem Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen, dem Ansatz der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden nach dem Stand der Technik unter Einbeziehung des nachhaltigen Wirtschaftens.

IED hat zu einer erheblichen Verringerung der Emissionen geführt

Wesentliches Konzept der IED sind die Merkblätter über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter), welche Regelungen über die besten verfügbaren Techniken in den Bereichen der besonders umweltrelevanten Industrieanlagen enthalten und den europäischen Stand der Technik für diese Anlagen festschreiben. Sie werden im sogenannten Sevilla-Prozess erarbeitet und regelmäßig weiterentwickelt. Die aus den BVT-Merkblättern abgeleiteten BVT-Schlussfolgerungen sind für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Insbesondere die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte sind Basis für Emissionsgrenzwerte. Relevant für die Stahlindustrie sind vor allem die BVT-Merkblätter für die Eisen- und Stahlerzeugung (Kokerei, Sinteranlage, Hochofen, Oxygenblasstahlkonverter, Elektrolichtbogenofen), die Stahlverarbeitung (Warmwalzanlagen, Kaltwalzanlagen, Beizen, kontinuierliche Feuerverzinkung), die Großfeuerungsanlagen (Hüttengaskraftwerke) und die Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln (Bandbeschichtungsanlagen).

Neben der Herangehensweise „Stand der Technik“ liefert die europäische Luftreinhaltestrategie mit der Luftqualitäts-Richtlinie den Ansatz der Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität. Mit EU-weit verbindlichen Luftqualitätsstandards und der Überprüfung der Einhaltung dieser Standards in einem engmaschigen Messnetz soll dafür gesorgt werden, dass Menschen und Umwelt keinen schädlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt sind. Die regionale Nichteinhaltung der Standards führt zu örtlich begrenzten Maßnahmen wie auf den Straßenverkehr bezogene Umweltzonen oder Luftreinhalte- und Aktionsplänen bzw. Auflagen durch die zuständigen Behörden, die auch die Industrie einbeziehen. Die Luftqualitätsstandards wurden in Deutschland durch die 39. Verordnung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (39. BImSchV) verrechtlicht und entsprechen auch den Immissionswerten, die gemäß der TA Luft bei der Anlagengenehmigung berücksichtigt werden müssen.

Direkt verknüpft werden die Emissionen in die Luft und deren Umweltauswirkungen durch die Vorgaben der NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings). Durch sie werden jedem EU-Staat bis 2030 zeitlich abgestufte Emissionsminderungsverpflichtungen für gewisse Luftschadstoffe auferlegt. 2016 haben sich die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat auf eine Minderung gegenüber den Emissionen von 2005 geeinigt, deren Einhaltung eine nach Modellrechnungen klar umrissene Senkung der Folgen der Luftverschmutzung für Umwelt und Mensch sein wird.

Mit der 43. BImSchV wurden die Emissionsreduktionsverpflichtungen verbindlich in deutsches Recht umgesetzt und Deutschland hat in seinem ersten Luftreinhalteprogramm 2019 dargelegt, mit welchen Maßnahmen die Emissionsreduktionsverpflichtungen eingehalten werden sollen. Entscheidende industrieseitige Regelungen sind Umsetzungen von BVT-Schlussfolgerungen wie beispielsweise die Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen in die 13. BImSchV, die europäische Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft, die mit der 44. BImSchV umgesetzt ist, und eine überarbeitete TA Luft.

Durch den Europäischen Green Deal wird die Luftreinhaltestrategie weiterentwickelt und der ganzheitliche Ansatz bei der Luftreinhaltung verstärkt. Die europäische Ambition eines “Null-Schadstoff-Ziels für eine schadstofffreie Umwelt“ soll durch die Förderung einer effizienteren Ressourcennutzung durch den Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft gestützt werden. Vorhandene Regeln zur Luftreinhaltung sollen hinterfragt werden und eine größere Kohärenz der Anforderungen mit der Energie- und Klimapolitik und der Kreislaufwirtschaft geschaffen werden. Neben den direkten Minderungsmaßnahmen der Stahlindustrie dürfen dir indirekten, enormen Beiträge der Stahlindustrie durch eine nachhaltige Stahlanwendung und die Wirkung eines nachhaltigen Wirtschaftens mit den Elementen der Circular Economy, wie Multirecycling, Schlackenwirtschaft und die interne Kreislaufwirtschaft der Stahlindustrie als Beitrag zur Luftreinhaltung nicht vernachlässigt werden.

Blogbeiträge

  • 8. April 2020 | blogbeitrag

    Luftreinhaltung in der Stahlindustrie – eine anspruchsvolle Aufgabe

    Emissionen von Schadstoffen in die Luft waren und sind in der Eisen- und Stahlindustrie von Anbeginn ein Thema. Seit Jahrzehnten befasst sich die Branche kontinuierlich mit der Reinhaltung der Luft – mit großem Erfolg. Deutschland zählt zu den Ländern mit den höchsten Umweltstandards weltweit und dazu hat die Stahlindustrie maßgeblich beigetragen. Die Stahlunternehmen am Standort […]

    Luftreinhaltung in der Stahlindustrie