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Anpassung des EEG verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 29.04. eine Anpassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie werden so u.a. die Realisierungsfristen bei Windenergie und großen Solar- und Biomasseanlagen mit einem Zuschlag vor dem 01.03. um sechs Monate verlängert. Außerdem werden Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften endgültig abgesetzt. Dagegen fehle die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik und der von der Erneuerbaren Branche geforderte Ausbaupfad für Ökostrom. (euractiv.de und pv-magazine.de 29.04.20)