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Antragsfrist für Überbrückungshilfen verlängert

Die Antragsfrist für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die in Folge der Corona-Krise in Not geraten sind, werde bis zum 30.09.20 ausgedehnt. Das Finanzministerium habe einem entsprechenden Vorschlag des Wirtschaftsministeriums zugestimmt. Es gehe um Zuschüsse zu den Fixkosten der Unternehmen von maximal 80 %. Die Unternehmen könnten jeweils bis zu 150.000 € für 3 Monate erhalten. (FAZ 01.08.20)