WV Stahl
stahl-online-news

Brexit: Grenzkontrollen und Zollerklärungen auch bei Handelsabkommen

Auch wenn sich die EU und Großbritannien noch auf ein Freihandelsabkommen für die Zeit nach dem Ende der Brexit-Über­gangs­zeit am 31. Dezem­ber einigen sollten, müssten Unternehmen künftig Zollerklärungen abgeben und an den Grenzübergängen würden Kontrol­len einge­führt. Bei fehlerhaft ausgefüllten Zollerklärungen würden kilometerlange Staus drohen. Aufgrund längerer Wartezeiten an den Grenzen könnte es auch bei eini­gen Gütern zu Liefer­eng­päs­sen kommen.

(FAZ 28.10.20)