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Bundestag verlängert Kurzarbeitsregelung

Um Kurzarbeit als Kriseninstrument im Rahmen der Corona-Pandemie weiter nutzen zu können, habe der Bundestag die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld und zur höheren Hinzuverdienstregelung bis Ende des Jahres 2021 verlängert. „Mit dem Kurzarbeitergeld sei es gelungen, die schlimmsten Folgen der Krise abzumildern“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. In diesem Jahr habe die Regierung bereits 18 Mrd. Euro dafür ausgegeben. (Börsen-Zeitung 21.11.20)