Deutsche Vorschläge für Verwendung der EU-Coronahilfen
Die Bundesregierung habe erste Vorschläge vorgelegt, wie sie die Summe in Höhe von fast 24 Mrd. €, die Deutschland bis einschließlich 2023 aus dem Corona-Aufbaufonds der EU in Aussicht gestellt wurden, verwenden wolle. Die zentralen EU-Vorgaben – eine Verwendung für den digitalen Wandel und für den Klimaschutz – erfülle Deutschland oder liege sogar über den Zielvorgaben. Gesprächsbedarf zwischen Berlin und Brüssel könnte es jedoch u.a. über die von der EU-Kommission angeregte Entschärfung der Progression im Steuersystem oder eine Verbesserung der Tragfähigkeit des Rentensystems geben. Beides habe die Bundesregierung noch nicht umgesetzt. Es sei im jetzigen Stadium normal, dass die Staaten ihre Vorhaben nachbessern müssten, so ein EU-Diplomat. Außerdem wüssten die Länder noch nicht in allen Details, was die Kommission von ihnen erwarte. Die Reformpläne der Länder müssten erst am 30. April fertiggestellt sein. (FAZ 26.01.21)