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Deutsche Vorschläge für Verwendung der EU-Coronahilfen

Die Bundesregierung habe erste Vorschläge vorgelegt, wie sie die Summe in Höhe von fast 24 Mrd. €, die Deutschland bis einschließlich 2023 aus dem Corona-Aufbau­fonds der EU in Aussicht gestellt wurden, verwenden wolle. Die zentralen EU-Vorga­ben – eine Verwen­dung für den digi­ta­len Wandel und für den Klima­schutz – erfülle Deutschland oder liege sogar über den Zielvorgaben. Gesprächsbedarf zwischen Berlin und Brüssel könnte es jedoch u.a. über die von der EU-Kommission angeregte Entschärfung der Progression im Steuersystem oder eine Verbesserung der Tragfähigkeit des Rentensystems geben. Beides habe die Bundesregierung noch nicht umgesetzt. Es sei im jetzi­gen Stadi­um normal, dass die Staa­ten ihre Vorha­ben nach­bes­sern müss­ten, so ein EU-Diplomat. Außerdem wüss­ten die Länder noch nicht in allen Details, was die Kommis­si­on von ihnen erwarte. Die Reformpläne der Länder müssten erst am 30. April fertiggestellt sein. (FAZ 26.01.21)