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Doppelbelastung durch neue CO2-Abgabe

Ab dem 01.01.21 müssen Impor­teu­re, Großhänd­ler und Raffi­nie­ren für die von ihnen in Verkehr gebrach­te Menge an fossi­len Treib- und Brenn­stof­fen Emis­si­ons­zer­ti­fi­ka­te erwerben. Dies bedeute für die betroffenen Indus­trie­be­trie­be in Deutschland eine Doppel­be­las­tung aus neuer CO2– Beprei­sung und bestehen­der Beprei­sung im EU-Emis­si­ons­han­del. Die zusätz­li­chen Kosten für die vom EU-Emis­si­ons­han­del erfass­te deut­sche Indus­trie könnten sich nach Angaben der Energieberater von Enplify allein in den ersten andert­halb Jahren der neuen CO2-Abgabe auf rund 2 Mrd. € belau­fen. Denn die betroffenen Unternehmen bekommen die Mehr­be­las­tung nach Einreichung ihres Emissionshandels-Jahresberichts frühes­tens Mitte 2022 erstattet. Und auch dann sollen sie zunächst nur für das zurück­lie­gen­de Jahr Kompen­sa­tio­nen erhalten. Dadurch würden den Unternehmen u.a. finanzielle Mittel für klimafreundliche Investitionen fehlen. (FAZ 11.08.20)