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EU einigt sich auf Definition nachhaltiger Investments

Die Unterhändler der EU-Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments haben einen Kompromiss zu dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelwerk für nachhaltige Finanzen gebilligt. Der Gesetzestext gibt vor, welche Finanzprodukte als nachhaltig oder „grün“ gelten dürfen. Die Vereinbarung soll die Förderung grüner Investitionen ermöglichen, damit die EU erster klimaneutraler Kontinent werden kann. Die Auseinandersetzung zwischen dem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten um die Anerkennung von Atomkraft und Gas als „Übergangsenergiequellen“ sei beigelegt worden. (euractiv.de 17.12.19 und FAZ 18.12.19)