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EU-Kommission verlängert Beihilferegeln

Die EU-Kommission habe nach Konsultationen mit den EU-Mitgliedsstaaten weitere Änderungen im Beihilferecht vorgenommen, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf Unternehmen besser abzufedern. Zum Beispiel werden die Möglichkeiten für geschädigte Unternehmen erweitert, bestimmte Beihilfearten zu erhalten. Außerdem werde ein pandemiebedingter Stellenabbau nicht als Verlagerung von Arbeitsplätzen gewertet. Dies solle verhindern, dass Unternehmen, die regionale Investitionshilfen erhalten haben, diese wegen eines Verstoßes gegen Auflagen wieder zurückzahlen müssen. Zudem werde die Kommission verschiedene Beihilfevorschriften um ein Jahr oder drei Jahre verlängern, die andernfalls Ende 2020 ausgelaufen wären, um Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen.
(Börsen-Zeitung 03.07.20)