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EuGH: EEG verstößt nicht gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen Beschluss der EU-Kommission vom 25.11.14, nach dem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) staatliche Beihilfen umfasse, für nichtig erklärt. Die Kommission habe die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen. Deutschland hatte gegen den Beschluss der EU-Kommission zunächst vor dem Gericht der Europäischen Union geklagt und war 2016 in erster Instanz gescheitert. Vor dem EuGH hatte die Bundesregierung jetzt Erfolg. Das EEG gewährt besonders energieintensiven Unternehmen Ausgleichsregelungen, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die Politik könne nun flexibler agieren, wenn es um die Festlegung von Entlastungsregeln gehe, die dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von besonders energieintensiven Unternehmen diene, so Utz Tillman, Hauptgeschäftsführer des VCI.
(PM EuGH, de.reuters.com und handelsblatt.de 28.03.19, FAZ, Börsen-Zeitung, Tagesspiegel, SZ und RP, PM VCI 28.03.19)