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Expertenrat soll Einhaltung der Klimaschutzvorgaben überprüfen

Das im Dezember 2019 veröffentlichte Klimaschutzgesetz sieht die Aufstellung eines fünfköpfigen Expertengremiums vor, das von der Bundesregierung benannt werden und jährlich die vom Umweltbundesamt ermittelten Emissionsdaten prüfen und bewerten soll. Die Federführung liege beim Umweltressort. Der Rat könne zwar keine Entscheidungen treffen, habe aber die Möglichkeit, öffentlichkeitswirksam auf Zielverfehlungen hinzuweisen. (HB 25.02.20)