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Forschungszulagengesetz soll Mittelstand bei Innovationen unterstützen

Der Mittelstand solle den verlängerten zweiten Lockdown dazu nutzen, die Digitalisierung sowie Forschung und Entwicklung voranzubringen und neue Kooperationspartner zu suchen. Dies rät Jürgen Schnitzmeier, Geschäftsführer des Zentrums für Innovation und Technik (Zenit) in Mülheim. Mit dem vor einem Jahr in Kraft getretenen Forschungszulagengesetz können Unternehmen branchen- und themenunabhängig ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben steuerlich geltend mache. Dazu müsse lediglich ein Testat für die Innovation vorliegen. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüfe das Projekt inhaltlich und stelle, wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, eine Bescheinigung aus. (WAZ 12.01.21)