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Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung vorgelegt

Nach dem gestern vorgelegten Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz sollen Forschung und Entwicklung in allen deutschen Unternehmen ab 01.01.2020 für die Dauer von 4 Jahren mit insgesamt 5 Mrd. € (oder 1,25 Mrd. € pro Jahr) staatlich gefördert werden. Die Förderung soll grundsätzlich allen Unternehmen unabhängig von der Größe zugutekommen. Die Unterstützung soll sich am Bruttolohnaufwand der Unternehmen für ihre Beschäftigten im Bereich Forschung und Entwicklung orientieren. (handelsblatt.com 27.02.19, RP und HB 28.02.19)