
Sie befinden sich hier → www.stahl-online.de → IDW: keine Rückstellungspflicht im Ökostrom-Streit
Eine Notwendigkeit, Rückstellungen allein durch das am 18.12.13 erwartete EU-Beihilfeverfahren wegen der Entlastungen energieintensiver Unternehmen bei der EEG-Umlage zu bilden, sehen Experten vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nicht. Die Verfahrenseröffnung zeige nur die derzeitige Meinung der EU-Kommission. Der Ausgang sei offen. Von einem Verfahren seien 1700 deutsche Unternehmen betroffen. (de.reuters.com 17.12.13)