Insolvenzrecht soll reformiert werden
Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das Insolvenzrecht reformiert. Für von der Pandemie betroffene Unternehmen gelte zwar von Anfang Januar an wieder die zeitweilig ausgesetzte Insolvenzantragspflicht. Die Überschuldung solle aber künftig anhand eines gelockerten Maßstabes geprüft werden, der auf die derzeitige Prognoseunsicherheit Rücksicht nehme. Außerdem sollen Unternehmen, die mit einem soliden Plan die Mehrheit der Gläubigerversammlung von ihrer Zukunftsperspektive überzeugen, ihr Sanierungskonzept künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen können.
(FAZ und Börsen-Zeitung 15.10.20)