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Insolvenzrecht soll reformiert werden

Das Bundes­ka­bi­nett hat gestern einen Gesetz­ent­wurf auf den Weg gebracht, der das Insol­venz­recht refor­miert. Für von der Pande­mie betrof­fe­ne Unter­neh­men gelte zwar von Anfang Januar an wieder die zeit­wei­lig ausge­setz­te Insol­venz­an­trags­pflicht. Die Überschuldung solle aber künftig anhand eines gelockerten Maßstabes geprüft werden, der auf die derzeitige Prognoseunsicherheit Rücksicht nehme. Außerdem sollen Unternehmen, die mit einem soliden Plan die Mehrheit der Gläubigerversammlung von ihrer Zukunftsperspektive überzeugen, ihr Sanierungskonzept künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen können.
(FAZ und Börsen-Zeitung 15.10.20)