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Kohleausstieg: Eckpunktepapier zur Verteilung der Fördergelder liegt vor

Am 22.05. will das Bundeskabinett die Eckpunkte für das „Stärkungsgesetz Kohleregionen“ beschließen. Das Gesetz, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, regelt die Verteilung der Fördergelder für die Kohleregionen in Höhe von 40 Mrd. € für die nächsten 20 Jahre. 14 Mrd. € sollen als direkte Finanzhilfen an die Länder fließen. 43 % davon sind für das Lausitzer Revier in Brandenburg und Sachsen, 20 % für das Mitteldeutsche Revier in Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie 37 % für das Rheinische Revier in NRW bestimmt. Weitere 26 Mrd. € sollen über ein „Strukturänderungsgesetz“ zur Verfügung gestellt und z.B. für die Verkehrs- oder Forschungsinfrastruktur verwendet werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier plane eine „Revisionsklausel“, um erforderliche Anpassungen hinsichtlich der Förderbereiche und Förderkriterien vornehmen zu können. (FAZ, SZ und RP 17.05.19)