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Lieferkettengesetz: Kontrolle von Zulieferern in China kaum möglich

Nach dem Entwurf des Lieferkettengesetzes, über den die Bundesregierung berate, müssen Unternehmen auch bei Lieferanten und Zwischenhändlern die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Mindeststandards sicherstellen. In China werde dies für die deutsche Wirtschaft zu einem Balanceakt. Denn für viele deutsche Unternehmen in China sei es kaum möglich, ihre dortigen Zulieferer auf den Verstoß von Menschrechten hin zu überprüfen. (FAZ 11.01.21)