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Lieferkettengesetz: Verbände für Nachbesserungen

In einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben 28 Wirtschaftsverbände Nachbesserungen am Lieferkettengesetz gefordert. Sie kritisieren, dass die Sorgfaltspflichten zu unbestimmt formuliert und nicht umsetzbar seien. Die definierten Schwellenwerte, die sicherstellen sollen, dass in zwei Schritten nur Unternehmen mit einer mindestens vierstelligen Zahl von Angestellten unter das Gesetz fallen, würden ins Leere laufen. Durch die Weitergabe von Sorgfaltspflichten würden alle Unternehmen in die Pflicht genommen. Zudem müssten die Vorgaben auch für in Deutschland tätige ausländische Unternehmen gelten. Die Verbände beklagen außerdem eine zivilrechtliche Haftung durch die Hintertür, weil Organisationen im Auftrag von Betroffenen klagen dürfen. Schließlich würden ihnen Eingriffe in Grundrechte bei Überprüfungen zu weit gehen. (Börsen-Zeitung 26.03.21)