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Anhebung des EU-Klimaziels darf die Transformation in eine grüne Stahlproduktion nicht ausbremsen

Heute hat die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, eine Erhöhung des europäischen Klimaziels auf eine Treibhausgasminderung von 55 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 angekündigt. „Die Stahlindustrie kann durch eine grüne Stahlproduktion und nachhaltige Produkte einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des EU-Klimaziels 2030 leisten. Hierzu sind jedoch gewaltige Investitionen in CO2-arme Technologien notwendig, für die zuerst geeignete politische Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. So braucht es zum einen positive Investitionsanreize durch eine umfassende finanzielle Förderung sowie den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und der notwendigen energiewirtschaftlichen Infrastruktur. Zum anderen müssen internationale Wettbewerbsnachteile verhindert werden, die zu einem Carbon Leakage, d.h. der Verlagerung der Industrieproduktion in Folge hoher energie- und klimapolitisch bedingter Kosten in andere Länder mit deutlich höheren CO2-Emissionen, führen würden“, erklärt Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl.

Insbesondere darf eine Zielerhöhung nicht weitere Verschärfungen im EU-Emissionsrechtehandel auslösen. „Bereits aus heutiger Sicht werden der Branche im Zeitraum von 2021 bis 2030 rund 20 Prozent der erforderlichen Emissionszertifikate fehlen. Eine weitere Beschneidung der freien Zuteilung würde die CO2-Kosten drastisch erhöhen und den Spielraum für Investitionen massiv reduzieren. Die Transformation der Branche würde dann ausgebremst“, so Kerkhoff weiter.

Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in Europa zu erhalten, kann auch die Einführung eines Grenzausgleichs sinnvoll sein. Eine ausreichende Ausstattung mit kostenlosen Zertifikaten bleibt aber unverzichtbar, um wettbewerbsfähig zu bleiben, bis die neuen Produktionsverfahren am Markt etabliert sind. Anders als es derzeit offenbar von der EU-Kommission geplant wird, darf daher ein Klimazoll diese bereits bestehenden Instrumente zur Abwehr von Carbon Leakage nicht ersetzen, sondern muss sie sinnvoll ergänzen.