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Notfallplan für No-Deal-Brexit

Die EU bereite sich mit einem Notfallplan auf ein endgültiges Scheitern der am Sonntag endenden Brexit-Verhandlungen vor. Damit sollen im Falle eines No-Deal-Brexits größere Störungen im Flug- und Straßenverkehr sowie im Fischerei-Sektor verhindert werden. Entsprechende Maßnahmen sollen ab dem 1. Januar zeitlich befristet gelten, wenn Großbritannien dieselben Garantien gebe.
(FAZ, HB und Börsen-Zeitung 11.12.20)