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Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes – Wirtschaft skeptisch

Laut Bundesumweltministerium plane das Kabinett, den Erlass der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) am kommenden Mittwoch zu verabschieden. Nach dem BEHG gelte ab 1. Januar auf nationaler Ebene auch für die Energieträger und Anlagen ein CO2-Preis, die vom europäischen Emissionshandel nicht erfasst sind. Das Papier solle den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit geben, so ein Sprecher von Umweltministerin Svenja Schulze. Die Kompen­sa­ti­ons­re­geln sollen rück­wir­kend grei­fen, damit alle Carbon-Leaka­ge-rele­van­ten Unter­neh­men auch für das erste Jahr der CO2-Beprei­sung eine Kompen­sa­ti­on erhal­ten könnten. Die Wirtschaft reagiere skeptisch. Sie frage sich, ob die richtigen Unternehmen für den Ausgleich erfasst würden und ob die Kompensation rechtzeitig komme. (FAZ 10.12.20)