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Rechtsgutachten: Kohleausstieg verfassungswidrig?

Ein vorgezogener Kohleausstieg verstoße gegen das Grundgesetz, heißt es in einem neuen Rechtsgutachten, das im Auftrag des Deutschen Braunkohlen-Industrievereins (Debriv) von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs erstellt wurde. Das Gutachten werde derzeit den Mitgliedern der Kohleausstiegskommission der Bundesregierung vorgelegt. Mit der darin formulierten grundsätzlichen Ablehnung des politischen Eingriffs könnte bei einem Kohleausstieg eine jahrelange Hängepartie vor Gerichten drohen. Eine politisch erzwungene Stilllegung von Tagebauen und Kraftwerken für die Erreichung der Klimaziele sei weder geeignet noch erforderlich oder angemessen. Mit den Treibhausgasen von Braunkohlekraftwerken sei kein vergleichbares Schadensrisiko wie bei den Atomkraftwerken verbunden, so das Debriv-Gutachten. (Die Welt 09.11.18)