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Steuerentlastung für Unternehmen

Der Finanzausschuss des Bundestages will Unternehmen in der Corona-Krise mit einer steuerlichen Vereinfachung des Verlustvortrags entlasten. Unternehmen können so die absehbaren Verluste mit ihren Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr bis zu einer Obergrenze von 15 % verrechnen. Besonders kleine Betriebe und Mittelständler könnten so schnell an zusätzliche Liquidität herankommen. Insgesamt habe das Steuerpaket ein Volumen von 4,5 Mrd. €. (FAZ und Börsen-Zeitung 23.04.20)