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Überarbeitete Safeguards nicht ausreichend – Weitere Überprüfung erforderlich

Heute treten die überarbeiteten EU-Schutzklausel-Maßnahmen (EU-Safeguards) in Kraft. Es wurden einige Verbesserungen hinsichtlich der Ausgestaltung der länderspezifischen Quoten, der Abgrenzung der Produktgruppen sowie der Einbeziehung der Entwicklungsländer erzielt. Der mittlerweile deutlich eingetrübten konjunkturellen Lage wurde jedoch nicht ausreichend Rechnung getragen. Eine Erhöhung der zollfreien Kontingentmengen im Juli 2019 und Juli 2020 um jeweils 3 % steht im Widerspruch zu den veränderten Rahmenbedingungen. Trotz eingeleiteter Maßnahmen hat sich der EU-Importdruck weiter massiv erhöht. Die konjunkturelle Entwicklung rechtfertigt umgehend einen weiteren Überprüfungsprozess durch die EU-Kommission, so Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der WV Stahl. (PM WV Stahl 01.10.19)