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Statement zur Erhöhung der Quoten der Safeguard-Maßnahmen

Zum 1. Juli 2019 wurden die Zollkontingente (zollfreie Importmengen) der Safeguard-Maßnahmen der EU um fünf Prozent erhöht. Bereits im Februar hatte die Europäische Kommission eine Erhöhung dieser Quoten um fünf Prozent veranlasst. Aus Sicht der Stahlindustrie sind die Maßnahmen in ihrer jetzigen Form nicht geeignet, die massiven Handelsumleitungen von Stahl in den europäischen Markt wirkungsvoll zu begrenzen und die Stahlunternehmen in der EU vor Schaden zu bewahren.

Dazu Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl:

„Die erneute Lockerung der Safeguard-Maßnahmen ist eine äußerst schlechte Nachricht für die Stahlunternehmen in Deutschland und der EU. Das ohnehin schon löchrige Schutzklauselsystem wird dadurch weiter erheblich geschwächt. Im Rahmen des nun anstehenden Überprüfungsverfahrens muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass diese Fehlentwicklungen von der Europäischen Kommission korrigiert und auch die anderen Konstruktionsfehler bei der Ausgestaltung der Maßnahmen behoben werden. Die Stahlindustrie in Deutschland und Europa braucht dringend einen wirksamen Schutz vor den Umleitungseffekten des US-amerikanischen Protektionismus.“

Hintergrund:

In Folge der Einführung eines pauschalen Wertzolls von 25 Prozent auf alle Stahlimporte durch die US-Regierung am 8. März 2018 ist es zu massiven Handelsumleitungen in den freien und ungeschützten EU-Markt gekommen. Um die EU vor einer Schädigung zu schützen, führte die EU-Kommission am 23. Juli 2018 vorläufige Safeguard-Maßnahmen ein. Diese stehen im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und haben das alleinige Ziel, die Verwerfungen aus den US-Maßnahmen im europäischen Markt einzugrenzen. Seit dem 2. Februar 2019 gelten für die Stahlindustrie endgültige Safeguard-Maßnahmen. Diese haben eine Laufzeit bis Juli 2021.