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EU-Safeguards: Schutz durch überarbeitete Verordnung nicht ausreichend – Weitere Überprüfung erforderlich

EU-Safeguards: Schutz durch überarbeitete Verordnung nicht ausreichend – Weitere Überprüfung erforderlich

Heute treten die neuen Regelungen der EU-Schutzklausel-Maßnahmen (EU-Safeguards) in Kraft. „Mit der Überarbeitung der EU-Safeguards wurden einige Verbesserungen insbesondere hinsichtlich Ausgestaltung der länderspezifischen Quoten, der Abgrenzung der Produktgruppen sowie der Einbeziehung der Entwicklungsländer erzielt. Mit Blick auf die zollfreien Kontingentmengen sind die Ergebnisse jedoch enttäuschend“, bewertet Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl, die Maßnahmen.
Besonders kritisiert die Wirtschaftsvereinigung Stahl, dass bei der Überarbeitung der Verordnung der mittlerweile deutlich eingetrübten konjunkturellen Lage nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Eine Erhöhung der Kontingentmengen im Juli 2019 und Juli 2020 um jeweils 3 Prozent steht im Widerspruch zu den veränderten Rahmenbedingungen. Bereits bei der Einführung der endgültigen Maßnahmen im Februar 2019 wurden sie um 5 Prozent erhöht.

„Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die EU-Stahlindustrie wirkungsvoll vor Umleitungseffekten zu schützen. Dieses Versprechen wurde bislang nicht erfüllt. Trotz der eingeleiteten Maßnahmen hat sich der EU-Importdruck weiter massiv erhöht“, so Kerkhoff. In den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres lagen die Importe rund 10 Prozent höher als 2017. „Die konjunkturelle Entwicklung rechtfertigt umgehend einen weiteren Überprüfungsprozess durch die Europäische Kommission“, erklärt der Verbandspräsident.