Publikationen
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Stellungnahme zur Förderrichtlinie Klimaschutz (BIK)
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass – in Ergänzung zu den Klimaschutzverträgen – mit der Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ die Dekarbonisierung der Industrie unterstützt werden soll. Förderinstrumente zur Anschubfinanzierung von Investitionen in klimaneutrale Prozesse sind und bleiben für energieintensive Grundstoffindustrien und insbesondere die Stahlindustrie unerlässlich. Denn die verpflichtenden nationalen und europäischen Klimaziele bis 2030 können nur dann erreicht werden, wenn neben den feststehenden IPCEI-H2/KUEBLL-Projektförderungen weitere Transformationsschritte der Stahlindustrie noch vor 2030 zur Umsetzung kommen.
Zugleich bedarf es einer Förderung auch für die Transformation der schrottbasierten Elektrostahlroute und der Weiterverarbeitung, deren Maßnahmen ebenfalls mit hohen zusätzlichen CO2-Vermeidungskosten verbunden und im Vergleich zum internationalen Wettbewerb derzeit nicht wirtschaftlich sind. Mit der neuen Förderung soll vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung flankiert werden. Tatsächlich unterstützt die staatliche Förderlandschaft gegenwärtig nicht die transformativen Herausforderungen, denen sich die mittelständischen Elektrostahlunternehmen gegenübersehen. Leider ist auch die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) in dieser Form für diese Zielgruppe mit zu hohen Hürden verbunden.
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Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über Batterien und Altbatterien (EU)
Die Verordnung über Batterien und Altbatterien (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung) enthält Anforderungen an die Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung und Information, die das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Batterien in der Union ermöglichen. Um Nachhaltigkeits- und Transparenzanforderungen zu berücksichtigen, muss eine Erklärung des CO2-Fußabdrucks der Batterieerzeugung erstellt und den technischen Unterlagen für gewisse Batterien, die in der Union in Verkehr gebracht werden, beigefügt werden. Die Methodik für die Berechnung und Überprüfung des CO2-Fußabdrucks von Batterien für Elektrofahrzeuge, Industriebatterien und LV-Batterien (Batterien für leichte Verkehrsmittel) ist jeweils durch einen delegierten Rechtsakt festzulegen.
Diese Berechnungsmethodik wird aus Sicht der Industrie – und auch aus Sicht der Bundesregierung – Vorbild für entsprechende Regelungen zum CO2-Fußabdruck in anderen Produktbereichen, insbesondere mit Blick auf die anstehende Umsetzung der neuen EU-Ökodesign-Verordnung, sein. In der mit Entwurf des delegierten Rechtsaktes1 vorgeschlagenen Methodik werden PPAs und Stromzertifikate für den Einsatz von erneuerbarer Energie nicht mehr als zulässig anerkannt, um das Risiko “nicht ausreichend begründeter Umweltansprüche” zu vermeiden (Double Counting).
Dies könne in vielen Rechtsordnungen außerhalb der Union derzeit nicht gewährleistet werden. Berücksichtigt werden soll ausschließlich die CO2-Intensität des nationalen Elektrizitätsnetzes eines Herstellungslandes – mit der Ausnahme von direkt an die Produktion angeschlossenen Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energie.
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Stellungnahme zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
Die vorliegende Dialogfassung bietet die Gelegenheit, auf zentrale Aspekte und Herausforderungen der Stahlindustrie im Kontext der Nachhaltigkeitsziele einzugehen. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie bildet eine der zentralen Grundlagen für die Zukunftsgestaltung unserer Wirtschaft und Gesellschaft, für die Stahl und dessen Herstellung in Deutschland eine wesentliche Grundlage bildet. Als Wirtschaftsvereinigung Stahl möchten wir einen aktiven Beitrag zu diesem Prozess leisten und unsere Perspektive einbringen, um die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung Deutschlands zu verbessern.
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Umgang mit extremistischen Parteien
In den vergangenen Jahren ist der Umgangston in Deutschland beständig rauer und respektloser, sind inhaltliche Äußerungen und Forderungen immer radikaler geworden. Es wird zunehmend salonfähig, extreme Standpunkte zu tolerieren oder selbst zu vertreten. Das gilt nicht nur für den politischen Raum, sondern auch für den gesellschaftlichen Diskurs, in dem sich Stimmen mehren, die unserer Demokratie nicht nur kritisch, sondern ablehnend und feindlich gegenüberstehen.
Einige dieser extremistischen Strömungen ziehen in Form von Parteien wie der Alternative für Deutschland (AfD) in den Bundestag, in Land- und Kreistage sowie Stadträte ein. Es steht zu erwarten, dass sich dieser Trend auch bei den bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024 sowie bei den anstehenden Landtagswahlen im September fortsetzt.
Dabei kommt für Verbände wie die Wirtschaftsvereinigung Stahl und ihre Mitgliedsunternehmen unweigerlich die Frage auf, wie mit diesen Parteien generell und konkret mit deren Abgeordneten umzugehen ist. Denn im politischen Alltag ist es mitunter auf inhaltlicher Ebene nicht immer einfach, die Äußerungen extremistischer Parteien faktisch zu widerlegen, da diese sich oftmals Positionen demokratischer Verbände oder Organisationen zu eigen machen.
Die vorliegende Positionierung verdeutlicht zum einen die Werte und Überzeugungen der Wirtschaftsvereinigung Stahl und ihrer Mitgliedsunternehmen. Zum anderen ist sie Wegweiser für den Umgang mit extremistischen Parteien, die in Verfassungsschutzberichten aufgeführt werden und bei denen daher begründete Zweifel oder Hinweise bestehen, dass sie gegen die Werte, für die wir stehen, in eklatanter Weise verstoßen.
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Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
Stahl ist ein zentraler Grundwerkstoff in der zirkulären Wirtschaft bzw. der Gesellschaft allgemein. Aber auch bei seiner Herstellung hat die Kreislaufwirtschaft höchste Priorität, beispielsweise durch den Einsatz von Stahlschrott und die Erzeugung von Nebenprodukten. Der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vorgelegte Entwurf für eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) weist in die richtige Richtung und greift wesentliche Punkte auf, die die Stahlindustrie in den vorhergegangenen Dialogprozess eingebracht hat.
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Stellungnahme zur nationalen Umsetzung der Renewable Energy Directive
Die von der RED III vorgegebene Industrieunterquote von 42 Prozent RFNBO bis 2030 ist äußerst ambitioniert. Ein kohärenter Förderrahmen und die Ausschöpfung der verfügbaren Transformationspotenziale in der Industrie sind daher eine zwingende Voraussetzung der Quotenerfüllung. Die Quote soll auf Mitgliedstaaten bezogen und nicht auf Unternehmen heruntergebrochen werden. Es muss verhindert werden, dass die Nutzung anderer kohlenstoffarmer Wasserstoffe konterkariert wird. Eine Erfüllung der Quote funktioniert nur unter Ausschöpfung der Ausnahmen. Monitoring und Berichtspflichten sind minimal zu halten, um weitere Belastungen zu vermeiden.
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Wettbewerbsfähige Strompreise als Voraussetzung für die Transformation
Ausreichende Mengen an erneuerbarem Strom zu international wettbewerbsfähigen Preisen sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine klimaneutrale Stahlproduktion in Deutschland. Das Problem: Die Stromkosten in Deutschland sind insgesamt zu hoch – nach wie vor.
Die Großhandelspreise für Strom liegen doppelt so hoch wie in den Vorkrisenjahren und weit über dem Niveau anderer wettbewerbsrelevanter Industrieländer in und außerhalb der EU. Hinzu kommt, dass sich die Übertragungsnetzentgelte, nach dem Wegfall des staatlichen Zuschusses im Rahmen der Haushaltskürzungen, verdoppelt haben. Eine Entwicklung, die nur den Beginn einer Phase hoher Netzentgelte durch den erforderlichen Ausbau der Stromnetze darstellt.
Die Unternehmen der Stahlindustrie – und anderer stromintensiver Branchen – benötigen indes wettbewerbsfähige und längerfristig planbare Strompreise, inklusive aller Strompreisbestandteile. Nachdem das an sich geeignete und begrüßenswerte Konzept eines planbaren Brückenstrompreises politisch verworfen worden ist, muss das damit bezweckte wettbewerbsfähige Strompreisniveau nun durch einen politischen Maßnahmenmix verlässlich erreicht werden.
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Dringend notwendige Rahmenbedingungen für Transformation und Wettbewerbsfähig-keit – zum Erhalt der mittelständischen Stahlindustrie in Deutschland
Die Stahlindustrie in Deutschland hat sich mit mutigen Schritten auf den Weg zur Klimaneutralität gemacht, sich aber in der vulnerablen Phase der Transformation zugleich massiven zusätzlichen Herausforderungen ausgesetzt: Zu hohe Energiekosten im Vergleich zum europäischen und außereuropäischen Wettbewerb, wachsende unfaire Importe infolge hoher globaler Überkapazitäten und eine hartnäckige Konjunktur- und Wachstumsschwäche am Industriestandort Deutschland. Akuten Anlass zur Sorge gibt gegenwärtig auch die Lage der überwiegend mittelständisch geprägten Elektrostahlhersteller (EAF-Route) in Deutschland, auf die knapp 30 Prozent der Stahlproduktion in Deutschland entfällt, die für 32.000 direkte Arbeitsplätze in Deutschland stehen und denen eine Schlüsselrolle in der Kreislaufwirtschaft und den Klimaschutz zukommt. Im folgenden Positionspapier finden Sie unsere Forderungen.
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Green Steel 4 Europe: Call for Action für ein starkes und resilientes Europa
Am 9. Juni 2024 wählt Europa und entscheidet damit über die künftige Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Eng damit für uns verbunden ist die Frage einer europäischen Industriepolitik, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit sichert und die Energie-, Klima-, Umwelt- und Handelspolitik konsequent mitdenkt – gerade vor dem Hintergrund der Stahl-Transformation zur Klimaneutralität.
Im Positionspapier zeigen wir auf, wie die Stahlindustrie durch milliardenschwere Investitionen in die klimaneutrale Produktion und ihrer besonderen Rolle in der Kreislaufwirtschaft einen substanziellen Beitrag zu den nationalen und europäischen Klimazielen leistet und wie sie gleichzeitig zur Sicherung der industriellen Basis beiträgt. Voraussetzung hierfür sind auch auf europäischer Ebene unterstützende Rahmenbedingungen wie international wettbewerbsfähige Energiepreise und der zügige Ausbau erneuerbarer Energien. Ebenfalls auf der politischen Agenda muss auch der konsequente Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, die Entwicklung grüner Leitmärkte sowie ein wirksamer Handelsschutz gegen Überkapazitäten und unlautere Handelspraktiken stehen.
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Stahl-Sanktionen gegen Russland – Anpassungen der Übergangsfristen bei Halbzeug dringend erforderlich
Seit zwei Jahren bestehen EU-Sanktionen gegen Importe russischer Stahlfertigerzeugnisse. Aus Sicht der Stahlindustrie in Deutschland ist es nicht nachvollziehbar, warum weiterhin die Hälfte der Stahlimporte aus Russland von den Sanktionen ausgenommen sind und mit sehr langen Übergangsfristen ausgestattet wurden. Im Fokus stehen dabei Zwischenprodukte der Stahlerzeugung, so genanntes Halbzeug. Durch die Ausnahmen wird die russische Kriegswirtschaft fortwährend unterstützt. Zudem bestehen Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Markt weiter fort. Für die Stahlindustrie in Deutschland ist es daher sehr wichtig, diese schädlichen Regelungen zu korrigieren. Importverbote sollten konsequent für alle Stahlerzeugnisse ausgesprochen werden. Dies würde helfen, die Wirkung der Maßnahmen auf die russische Wirtschaft zu erhöhen und Schlupflöcher zu schließen. Sollte dies nicht möglich sein, wäre die Verhängung eines Strafzolls gegen russische Halbzeug-Importe eine geeignete alternative Maßnahme.