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Abschaltung von Gaskraftwerken bei Versorgungsengpässen

Im Fall einer „Gasmangellage“ sollen Gaskraftwerke kurzzeitig vom Netz genommen werden, um das auf diesem Weg für die Stromerzeugung eingesparte Gas u. a. in der Industrie oder zur Wärmeerzeugung nutzen zu können. Stattdessen sollen Kohlekraftwerke in der Reserve belassen werden. Ein Gesetzentwurf für das sogenannte Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz solle dazu heute in die Ressortabstimmung der Bundesministerien gebracht werden. Bei einer drohenden Gasmangellage solle es die befristete Bereitstellung einer Kohlereserve bis zum 31. März 2024 ermöglichen. Ab diesem Zeitpunkt wolle Deutschland weitestgehend unabhängig von russischem Gas sein.