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Aktionsplan zur Einhaltung der Menschenrechte

Der „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020“ lege fest, „dass im Jahr 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt nachweislich in ihre Unternehmensprozesse integriert haben“. Die Ernst & Young GmbH werde im Mai 2019 und Anfang 2020 zur Überprüfung der Umsetzung im Namen der Bundesregierung Unternehmen anschreiben und sie bitten, einen Online-Fragebogen auszufüllen. (FAZ 05.12.18, Nationaler Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“)