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Befristete Gas-Umlage beschlossen

Das Bundeskabinett habe gestern eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des Energiesicherungsgesetz verabschiedet. Damit sollen die Wärme- und Energieversorgung im Winter gesichert sowie Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung verhindert werden. Es seien Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft vorgesehen. Die Rechtsverordnung werde voraussichtlich Mitte August in Kraft treten, solle ab 1. Oktober greifen und am 1. April 2024 enden. Aus Sicht der WV Stahl müsse die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie im Blick behalten werden. Die Mehrkosten durch die Gas-Umlage dürften nicht zu einer existentiellen Bedrohung für die Branche führen. Auf die Umlage solle keine Mehrwertsteuer erhoben werden, heiße es aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums. Das Finanzministerium müsse prüfen, wie dies verhindert werden könne.