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BEHG: BMU-Verordnung zum Schutz des Mittelstands

Das Bundesumweltministerium hat im Zusammenhang mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine Verordnung zum Schutz des Mittel­stands ausgearbeitet, die am kommen­den Mitt­woch vom Kabi­nett beschlos­sen werden soll. Es werde erwartet, dass etwa 1500 bis 2000 Unter­neh­men, die sich im inter­na­tio­na­len Wett­be­werb befin­den, Beihil­fen bekom­men können, um die im Zusammenhang mit dem natio­na­len Emis­si­ons­han­del entste­hen­den Zusatz­kos­ten auszu­glei­chen. Nachdem die Wirtschaft befürchtet habe, die Liste der beihilfeberechtigten Branchen sei lückenhaft, sehe die Verordnung jetzt vor, die „Sektoren-Liste“ nach Antrag und Prüfung zu erweitern. Eine vorüber­ge­hen­de Verrin­ge­rung des CO2-Prei­ses oder pauscha­le Erleich­te­run­gen werde es bei Inkraft­tre­ten am 1. Januar für die betroffenen Unternehmen aber noch nicht geben. Erstattungen würden erst im Folgejahr erfolgen. Laut Verordnung müssten die Kompensationen zum Groß­teil in Dekar­bo­ni­sie­rung und Ener­gie­ef­fi­zi­enz investiert werden.
(FAZ 11.12.20)