BEHG: BMU-Verordnung zum Schutz des Mittelstands
Das Bundesumweltministerium hat im Zusammenhang mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine Verordnung zum Schutz des Mittelstands ausgearbeitet, die am kommenden Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll. Es werde erwartet, dass etwa 1500 bis 2000 Unternehmen, die sich im internationalen Wettbewerb befinden, Beihilfen bekommen können, um die im Zusammenhang mit dem nationalen Emissionshandel entstehenden Zusatzkosten auszugleichen. Nachdem die Wirtschaft befürchtet habe, die Liste der beihilfeberechtigten Branchen sei lückenhaft, sehe die Verordnung jetzt vor, die „Sektoren-Liste“ nach Antrag und Prüfung zu erweitern. Eine vorübergehende Verringerung des CO2-Preises oder pauschale Erleichterungen werde es bei Inkrafttreten am 1. Januar für die betroffenen Unternehmen aber noch nicht geben. Erstattungen würden erst im Folgejahr erfolgen. Laut Verordnung müssten die Kompensationen zum Großteil in Dekarbonisierung und Energieeffizienz investiert werden.
(FAZ 11.12.20)