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Beihilferahmen für Corona-Hilfen der EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2021 verlängert

Die EU-Kommission hat die befristeten staatlichen Beihilfen während der Corona-Pandemie erneut verlängert und erweitert.
Die Ausnahmeregeln für die Gewährung von Beihilfen und die Rekapitalisierung von Unternehmen sollen nun bis Ende 2021 gelten. Außerdem steige die Obergrenze der Beihilfen für Industrieunternehmen von 800.000 auf 1,8 Mio. €. Die Obergrenze für Fixkostenhilfen
für von der Krise besonders betroffene Unternehmen werde von 3 auf 10 Mio. € erhöht. (PM BMWi 28.01.21, FAZ und WZ 29.01.21)