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Beschlüsse des Umweltrates zu ETS und CBAM

Die europäischen Energie- und Umweltministerinnen und -minister haben sich auf weitreichende Verschärfungen bestehender Klimaschutzvorgaben im Rahmen des Fit-for-55-Pakets verständigt. Der Beschluss des Umweltrates sehe u. a. vor, die Menge der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 61 % (bisher 43 %) zu senken. Die kostenlose Zuteilung soll u. a. für besonders im internationalen Wettbewerb stehende Industriesektoren stufenweise und langsamer als von der EU-Kommission angestrebt auslaufen. Wie im März im Rat für Wirtschaft und Finanzen beschlossen, solle ab 2023 mit einer Übergangsphase von drei Jahren ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zum Schutz von Carbon Leakage eingeführt werden und die kostenlose Zuteilung an Emissionszertifikaten bis 2035 schrittweise ablösen.