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Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes soll ausgeweitet werden

Um Unternehmen und Arbeitnehmer zu unterstützen, plädiere Bundesfinanzminister Olaf Scholz für eine Ausdehnung der Auszahlung des Kurzarbeitergeldes auf zwei Jahre. Derzeit gilt eine Befristung auf zwölf Monate. In bestimmten Fällen kann sie aber bereits jetzt auf bis zu 21 Monate verlängert werden. Im Juni hatten sich vor dem Hintergrund der Corona-Krise schon die Wirtschaftsminister der Länder für eine Ausdehnung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate ausgesprochen.
(Süddeutsche Zeitung 17.08.20)