Brexit: Grenzkontrollen und Zollerklärungen auch bei Handelsabkommen
Auch wenn sich die EU und Großbritannien noch auf ein Freihandelsabkommen für die Zeit nach dem Ende der Brexit-Übergangszeit am 31. Dezember einigen sollten, müssten Unternehmen künftig Zollerklärungen abgeben und an den Grenzübergängen würden Kontrollen eingeführt. Bei fehlerhaft ausgefüllten Zollerklärungen würden kilometerlange Staus drohen. Aufgrund längerer Wartezeiten an den Grenzen könnte es auch bei einigen Gütern zu Lieferengpässen kommen.
(FAZ 28.10.20)