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Bundesbedarfsplangesetz erweitert: neue Trassen für Energiewende

Der Bundes­tag habe eine weite­re Nord-Süd-Strom­au­to­bahn und viele hundert Kilo­me­ter regio­na­ler Verbin­dun­gen neu in das Bundes­be­darfs­plan­ge­setz aufge­nom­men. Das neue Plan­ge­setz, das im Früh­jahr in Kraft trete, berück­sich­tige das erhöh­te Ziel der Regie­rung für den Ökoan­teil am Strom­ver­brauch, der bis 2030 auf mindes­tens 65 % stei­gen soll. Außerdem werde schon an den Vorbe­rei­tun­gen für die nächs­te Erwei­te­rung gearbeitet, die den Neubau oder die Verstärkung von zusätzlich mindes­tens 800 Kilo­me­ter Strom­lei­tun­gen erfordere. Insgesamt würden die Unter­neh­men für das Zukunfts­netz an Land Inves­ti­ti­ons­kos­ten von mindes­tens 72 Mrd. € kalkulieren. (FAZ 01.02.21)