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Bundesfinanzministerium für Energiekrisenbeitrag von 33 %

Aus einer Formulierungshilfe für das Jahressteuergesetz gehe hervor, dass das Bundesfinanzministerium Krisengewinne von Mineralöl- und Gaskonzernen mit einem Steuersatz von 33 % belegen wolle. Es gehe dabei um ein Gesetz zur Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags, den der Rat anlässlich der hohen Energiepreise beschlossen hat. Betroffen wären Unternehmen, die im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig seien und deren Gewinn 2022 und 2023 jeweils um 20 % über dem Durchschnittsgewinn von 2018 bis 2021 liege. Der EU-Energiekrisenbeitrag sei keine abzugsfähige Betriebsausgabe.