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Bundeskabinett beschließt Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 12.02. auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Mit drei zentralen Maßnahmen soll die Abfallvermeidung verbessert und das Recycling gestärkt werden. Künftig bekommen z.B. recycelte Produkte in der öffentlichen Beschaffung den Vorrang. Mit der sogenannten „Obhutspflicht“ schafft der Bund eine gesetzliche Grundlage, um die Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen zu erschweren. Außerdem sollen sich künftig Hersteller und Vertreiber von Einweg-Produkten aus Kunststoff an den Kosten für die Säuberung des öffentlichen Raums beteiligen. (PM BMU und t-online.de 12.02.20, FAZ 13.02.20)