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Bundesnetzagentur soll unabhängig vom Staat agieren

Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei der Entscheidungsspielraum der Bundesnetzagentur, die die Entgelte für die Betreiber von Energienetzen auf Basis der von der Politik beschlossenen Regeln festlege, nicht groß genug. Die Vorgaben der EU-Elektrizitätsrichtlinie und der EU-Erdgasrichtlinie seien damit nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Die Bundesnetzagentur müsse völlig unabhängig sein, um gegenüber Wirtschaftsteilnehmern und öffentlichen Einrichtungen unparteiisch handeln zu können, so der EuGH.