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Bundesregierung stärkt Vorsorge gegen Energiekrise

Mit der vom Kabinett beschlossenen Novelle des Energiesicherungsgesetzes aus dem Jahr 1975 stärke die Bundesregierung ihre Handlungsmöglichkeiten zur Bewältigung einer Energiekrise. Demnach sollen Bund und Behörden bei einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung weitreichende Handlungsmöglichkeiten erhalten und im Wege von Verordnungen nutzen können. Dazu zähle u.a. die Möglichkeit, Unternehmen mit kritischer Energieinfrastruktur im Krisenfall unter treuhänderische Verwaltung zu stellen oder im Extremfall unter definierten Bedingungen auch enteignen zu können. Der Entwurf soll über die Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht werden.