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CO2-Bepreisung durch das BEHG: erhebliche Zusatzbelastung für Industrie

Die CO2-Bepreisung durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt, stelle für viele Unternehmen eine erhebliche Herausforderung dar. Die WV Stahl sehe eine erhebliche dauerhafte Liquiditätsbelastung auf die Mitgliedsunternehmen zukommen, die sich auf 150 Mio. € belaufe. Dieser Betrag beziehe sich allein auf das Erdgas, das die Unternehmen der Branche einsetzen. Dies widerspräche dem erklärten Willen des Gesetzgebers, Doppelbelastungen für bereits dem EU-Emissionshandel unterliegende Industrien auszuschließen, so der Branchenverband. (HB 12.11.20)