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CO2-Grenzausgleich allein schützt nicht vor Carbon Leakage in der Stahlindustrie

Heute stimmt das Europäische Parlament über einen Initiativbericht des Umweltausschusses zu einem Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz: CBAM) ab. Den darin enthaltenen Vorschlag, schnell aus dem bisherigen System der freien Zuteilung im Rahmen des EU-Emissionsrechtehandels zugunsten eines CO2-Grenzausgleichs auszusteigen, lehnt die Stahlindustrie in Deutschland nachdrücklich ab.
Die freie Zuteilung von Emissionszertifikaten ist ein Instrument zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und muss fortgeführt werden, so Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der WV Stahl. Ein CO2-Grenzausgleich könne von Importeuren umgangen werden. Daher sei vollkommen unklar, ob ein Border Adjustment ohne freie Zuteilung von Emissionszertifikaten wirklich verhindern könne, dass die energieintensive Industrieproduktion statt in Europa künftig in anderen Regionen der Welt zu geringeren Klimaschutz-Bedingungen erfolge, so Kerkhoff weiter. Ein Grenzausgleich könnte die freie Zuteilung zusätzlich ergänzen, jedoch keinesfalls ersetzen. (PM WV Stahl 06.03.21)