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Corona-Finanzhilfen nur für Unternehmen mit Verlustnachweis

Anders als bisher kommuniziert, hänge die staatliche Unterstützung der Unternehmen nicht nur von der Höhe der Umsatzrückgänge und der Fixkosten ab. Die Corona-Hilfe sollen nur die Unternehmen erhalten, die einen Verlust nachweisen können. Das Bundeswirtschaftsministerium begründe dies mit dem EU-Beihilferecht. (FAZ 09.01.21)