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Differenzen durch “grüne“ Einstufung von Atomkraft und Erdgas

Nach einem Entwurf für einen Rechtsakt der EU-Kommission, der am Neujahrstag öffentlich wurde, plane die EU-Behörde, Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich einzustufen. Demnach könnten vor allem in Frankreich vorgesehene Investitionen in neue Atomkraftwerke als “grün“ klassifiziert werden, wenn die Anlagen neuesten technischen Standards entsprechen, diese die Entsorgung radioaktiver Abfälle sicherstellen und vor 2045 genehmigt werden. Gaskraftwerke könnten als klimafreundlich eingestuft werden, wenn sie unter bestimmten CO2-Grenzwerten bleiben, eine umweltschädlichere Anlage ersetzen und bis zum 31. Dezember 2030 genehmigt werden. Große Teile der Wirtschaft und die Energiebranche würden die Pläne der EU-Kommission positiv bewerten, da sie Erdgas für eine wichtige Brücke zum Erreichen der Klimaneutralität halten. Kritik komme von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Er halte eine Klassifizierung von Atomkraft als nachhaltig für falsch. Die EU-Staaten können den Entwurf bis zum 12. Januar kommentieren. Seine Umsetzung könne nur verhindert werden, wenn mindestens 20 EU-Staaten dagegen votieren. Dies gelte als unwahrscheinlich.